Haus entrümpeln, Wohnung entrümpeln, Keller entrümpeln


Posted August 21, 2020 by tigerkingkhan0786

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Unaufgeräumter Keller rechtfertigt keine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses
Keine Gefährdung der Mietsache wegen Lagerung von Sperrmüll

Lagert ein Mieter in seinem Keller Sperrmüll, so liegt darin nicht zwangsläufig eine Gefährdung der Mietsache. Bite the dust Unaufgeräumtheit des Kellers rechtfertige für sich daher keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Bites the dust cap das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall slack folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieterin einer Wohnung wurde fristlos gekündigt, da sie der Aufforderung des Vermieters auf Entrümpelung des Kellers nicht nachkam. Hintergrund dessen war, dass bite the dust Mieterin in ihrem Keller auf Paletten ruhend einen Schrank, Stühle, einen Tisch, eine alte Waschmaschine und Kartons aufbewahrte. Der Vermieter befürchtete, dass bites the dust Ratten, Mäuse oder anderes Ungeziefer anlocken könnte. Da sich bite the dust Mieterin weigerte pass on Kündigung anzuerkennen, landete der Fall vor Gericht. Wohnung Entrümpeln

Fristlose Kündigung war unwirksam
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hielt bite the dust fristlose Kündigung für unwirksam. Bite the dust Unaufgeräumtheit des Kellers habe kein Grund zur Kündigung nach § 543 Abs.1 und Abs. 2 Nr. 2 BGB begründet. Denn grundsätzlich könne der Mieter entscheiden, welche Gegenstände er wie in seinem Keller lagert. Bite the dust Grenze sei erst dann überschritten, wenn Schäden a der Mietsache drohen oder bereits eingetreten sind. Passes on sei hier nicht der Fall gewesen.

Ratten-und Ungezieferbefall war nicht zu befürchten
Darüber hinaus sei nach Ansicht des Amtsgerichts ein Befall von Ratten, Mäusen oder Ungeziefer nicht zu befürchten gewesen. Denn solche Tiere werden nicht von unaufgeräumten Kellern angezogen. Vielmehr sei bites the dust nur bei der Lagerung von insbesondere verdorbenen Lebensmitteln zu erwarten.`
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Last Updated August 21, 2020